Aktivitäten
Die Klahn-Stiftung förderte von 1998 bis 2018 die Forschung über Erich Klahn und finanzierte in dieser Zeit auch zwei Stipendien. Die Klosterkammer Hannover hat nach Errichtung dieser unselbstständigen Stiftung bürgerlichen Rechts in Trägerschaft des allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds im Kloster Mariensee Ausstellungs- und Archivräume geschaffen. Hier stand das der Stiftung übereignete Werkkonvolut seit 2001 der Öffentlichkeit zur Verfügung. Die Stiftung wurde im Jahre 2018 aufgelöst.
Von 1992 bis 2022 förderte der Klahn-Freundeskreis durch umfangreiche Publikationen und Exkursionen maßgeblich die kunsthistorische Erschließung zu Leben und Werk des Malers.
Pressemitteilung zum Vergleich nach dem Prozess (2014-2018) zwischen den Erben Erich Klahns und dem Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds
vom 1. Februar 2018
Die Erben des Künstlers Erich Klahn, Frau Liese Klahn-Albrecht und Herr Johann Christian Bosse, und der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds sind übereingekommen, die im Jahr 1998 gegründete Klahn-Stiftung mit Sitz im Kloster Mariensee aufzulösen und die Zusammenarbeit und damit einen jahrelang währenden Streit zu beenden.
Im Mai 2014 hatte der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds, vertreten durch die Klosterkammer den Stiftungsvertrag aus dem Jahr 1998 fristlos gekündigt und die Erben Erich Klahns aufgefordert, die vereinbarungsgemäß im Kloster Mariensee ausgestellten und archivierten Kunstwerke und Kunstgegenstände umgehend zu entfernen. Die Klosterkammer ist der von den Erben Erich Klahns bestrittenen Auffassung, Erich Klahn habe nationalsozialistischem Gedankengut angehangen, sei NSDAP-Mitglied gewesen und habe das NS-Regime uneingeschränkt bejaht.
Auf die Klage der Stifter hin hat das Landgericht Hannover im März 2015 die Kündigung für unwirksam erklärt. Die Berufung der Klosterkammer gegen diese Entscheidung hat das Oberlandesgericht Celle zurückgewiesen. Auch das Rechtsmittel der Klosterkammer zum Bundesgerichtshof hatte keinen Erfolg.
In einem Vergleich haben nunmehr die Erben Erich Klahns zugestimmt, auf eine Erfüllung des Stiftungsvertrages durch die Klosterkammer zu verzichten. Zum Ausgleich erhalten die Erben eine finanzielle Unterstützung, welche die Verlagerung des Künstlernachlasses in eine neue Heimstätte gewährleisten soll. Der Nachlass Erich Klahns wird noch bis zum Sommer 2019 in den Räumen des Klosters Mariensee aufbewahrt, ist der Öffentlichkeit dort jedoch nicht mehr zugänglich.
Beide Parteien begrüßen, dass nach fast vier Jahren Streit die Auseinandersetzungen dadurch endgültig beendet sind.
Für die Klosterkammer
Kammerdirektor Andreas Hesse
Für die Erben Erich Klahns
Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Raue